Durch meine Beeidigung beim Landgericht Waldshut-Tiengen bin ich für beglaubigte Übersetzungen qualifiziert.
Bei beglaubigten Übersetzungen wird durch den Beglaubigungsvermerk, die Unterschrift des Übersetzers und seinen Stempel bestätigt, dass die Übersetzung originalgetreu und sinngemäß angefertigt wurde. Diese Übersetzungen erfordern äußerst viel Aufmerksamkeit und Sorgfalt, da es dabei auf jeden einzelnen Buchstaben ankommt.
Übersetzungen aus dem Russischen oder ins Russische werden nach dem internationalen Standard für die wissenschaftliche Transliteration von kyrillischen Buchstaben ISO 9 angefertigt.
Für Privatkunden und Unternehmen mache ich beglaubigte Übersetzungen folgender Unterlagen:
- Geburts-, Heirats,- Scheidungs- und Todesurkunden, Adoptionspapiere, Bevollmächtigungen
- Führungszeugnisse, Ladungen, Anklageschriften
- Diplome, Abschluss- und Schulzeugnisse, Zertifikate, Weiterbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse
- Ausweise, Reisepässe, Visen, Aufenthaltstiteln, Zuwanderungsunterlagen
- pharmazeutische Zertifikate, Studienprotokolle, Arztberichte, Impfpässe
- Verträge, notarielle Verhandlungen, Vereinbarungen, Bilanzen, Auszüge aus dem Handelsregister
Falls Sie beglaubigte Übersetzungen benötigen, kontaktieren Sie mich umgehend und wir besprechen alle Einzelheiten.
Kontakt und Beratung
Dipl.-Übers. Marina Hert
Medical Writer
Öffentlich bestellte und beeidigte
Urkundenübersetzerin
Tel.: (+49)07751 3063988
Mobil: (+49)0176 47255642
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Termine nach telefonischer Vereinbarung!